Bauträger selbstständig machen: Erlaubnis & Unterlagen

Die Seite zeigt für Bauträger die Erlaubnis, die Nachweise und den richtigen Weg zur Anmeldung.

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Erlaubnispflichtiges Gewerbe nach § 34c GewO

Vor der Gewerbeanmeldung benötigen Sie eine Erlaubnis der IHK und einen Sachkundenachweis.

📋 Die vollständige Unterlagen-Checkliste

Haken Sie die Dokumente ab, während Sie diese vorbereiten. So behalten Sie den Überblick:

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📊 Eckdaten auf einen Blick

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Verwaltungsgebühren

200€ - 600€

Anmeldung + Erlaubnisverfahren

(Zzgl. Gebühren für Führungszeugnis, Auszüge oder Kammer-Eintragung)

🏢

Zuständige Kammer

IHK

Ihre Ansprechpartner vor Ort

⚖️

Gesetzliche Grundlage

§ 34c GewO

Rechtsrahmen für Ihre Tätigkeit

Offizielle Richtlinien: Für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie die offiziellen Informationsquellen.

🔗 Offizielle Richtlinien auf IHK/Bundesministerium einsehen

Praxis-Hinweis für die Gründung

Trennen Sie private und geschäftliche Ausgaben von Anfang an sauber. Vergleichen Sie Konten und Tools nach Gebühren, Funktionen, Buchhaltung und Support statt nach Werbeversprechen.

🔒 Prüfen Sie zusätzlich, ob für Ihre Tätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung oder ein spezieller Nachweis erforderlich ist.

Häufige Fragen

Welche Erlaubnis brauche ich für Bauträger?

Vor dem Start benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis und je nach Beruf zusätzliche Sachkunde- oder Zuverlässigkeitsnachweise.

Muss ich zuerst zur IHK oder zum Gewerbeamt?

In der Praxis sollten Sie die Erlaubnis- und Nachweispflichten vor der Anmeldung sauber klären.

Welche Unterlagen sind entscheidend?

Ausweis, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug und der berufsbezogene Erlaubnisnachweis sind meist zentral.