Nach der Gründung

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung richtig vorbereiten

Der Fragebogen wird elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt. Diese Anleitung hilft Ihnen, die Angaben vorab zu sortieren und Entscheidungen zu erkennen, die sich später auf Rechnungen und Vorauszahlungen auswirken.

Vor dem Öffnen von ELSTER

Diese Angaben sollten bereitliegen

Die Liste ist als Arbeitscheck gedacht. Die benötigten Felder können je nach Rechtsform und Tätigkeit abweichen.

Ablauf

Die sechs Entscheidungen im Fragebogen

Die Bezeichnungen in ELSTER können sich ändern. Inhaltlich sollten Sie vor allem diese Punkte vorbereitet haben.

1

Tätigkeit und Rechtsform

Geben Sie an, ob Sie ein Einzelunternehmen, eine Personen- oder Kapitalgesellschaft gründen. Beschreiben Sie die tatsächliche Tätigkeit ohne Sammelbegriffe wie „Dienstleistungen aller Art“.

2

Beginn der Tätigkeit

Maßgeblich ist nicht automatisch das Datum der ersten Rechnung. Auch konkrete Vorbereitungshandlungen können steuerlich relevant sein. Wählen Sie ein plausibles Datum und dokumentieren Sie Ihre Grundlage.

3

Umsatz- und Gewinnprognose

Umsatz ist nicht Gewinn. Stellen Sie erwartete Einnahmen den Betriebsausgaben gegenüber. Die Schätzung kann die Höhe späterer Vorauszahlungen beeinflussen und sollte begründbar sein.

4

Gewinnermittlung

Viele kleine Einzelunternehmen ermitteln den Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung. Ob das bei Ihnen passt, hängt unter anderem von Rechtsform und Buchführungspflichten ab.

5

Umsatzsteuer

Prüfen Sie, ob die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist oder ob Vorsteuerabzug und Umsatzsteuerausweis für Ihr Geschäftsmodell wichtiger sind.

6

Bankverbindung und Vollmachten

Prüfen Sie IBAN, Kontoinhaber und gegebenenfalls die Angaben zu einer steuerlichen Vertretung. Ein Geschäftskonto ist für Einzelunternehmen nicht generell vorgeschrieben, erleichtert aber die Trennung.

Umsatzsteuerentscheidung

Kleinunternehmerregelung: Was die Fünfjahresfrist wirklich bedeutet

Die Umsatzgrenzen allein beantworten nicht, welche Wahl wirtschaftlich sinnvoll ist. Entscheidend sind auch Kundengruppe, Investitionen und Vorsteuer.

Regelung anwenden

Nach § 19 UStG gilt grundsätzlich: Vorjahresumsatz höchstens 25.000 Euro und laufender Jahresumsatz höchstens 100.000 Euro. Für Neugründungen gelten Besonderheiten.

Auf die Regelung verzichten

Der freiwillige Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet mindestens fünf Kalenderjahre. Nicht die Nutzung der Regelung selbst löst diese Bindung aus.

Häufige Fehler vor dem Absenden

Umsatz und Gewinn verwechselt

Umsatz ist die Summe der Erlöse; Gewinn ergibt sich erst nach Abzug der Betriebsausgaben.

Tätigkeit zu allgemein beschrieben

Nennen Sie konkrete Leistungen, Kundengruppen und gegebenenfalls Handels- oder Vermittlungsanteile.

Umsatzsteuerentscheidung nur nach Bürokratie getroffen

Bei hohen Anfangsinvestitionen kann der Vorsteuerabzug wichtiger sein als eine vereinfachte Abwicklung.

Schätzung ohne Rechenweg

Halten Sie fest, wie sich Aufträge, Preise und Kosten zur Prognose zusammensetzen. So lassen sich Rückfragen leichter beantworten.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich den Fragebogen abgeben?

Grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit und elektronisch über die amtlich bestimmte Schnittstelle.

Brauche ich bereits eine betriebliche Steuernummer?

Nein. Mit dem Fragebogen beantragen Sie die Steuernummer für das neue Unternehmen. Für die Übermittlung benötigen Sie eine ELSTER-Registrierung.

Bindet mich die Kleinunternehmerregelung fünf Jahre?

Nein. Die Bindung betrifft den freiwilligen Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung. Dieser Verzicht bindet mindestens fünf Kalenderjahre.

Ist der Fragebogen dasselbe wie die GewA1?

Nein. Die GewA1 geht an das Gewerbeamt. Der Fragebogen wird über ELSTER an das Finanzamt übermittelt und dient unter anderem der steuerlichen Erfassung.

Offizielle Quellen

Stand: 23.09.2026. Die Seite bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung.