Honorar-Finanzanlagenberatung selbstständig machen: Erlaubnis & Unterlagen

Die Seite zeigt für Honorar-Finanzanlagenberater die Erlaubnis, die Nachweise und den richtigen Weg zur Anmeldung.

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Erlaubnispflichtiges Gewerbe nach § 34h GewO

Vor der Gewerbeanmeldung benötigen Sie eine Erlaubnis der IHK und einen Sachkundenachweis.

📋 Die vollständige Unterlagen-Checkliste

Haken Sie die Dokumente ab, während Sie diese vorbereiten. So behalten Sie den Überblick:

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📊 Eckdaten auf einen Blick

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Verwaltungsgebühren

200€ - 600€

Anmeldung + Erlaubnisverfahren

(Zzgl. Gebühren für Führungszeugnis, Auszüge oder Kammer-Eintragung)

🏢

Zuständige Kammer

IHK

Ihre Ansprechpartner vor Ort

⚖️

Gesetzliche Grundlage

§ 34h GewO

Rechtsrahmen für Ihre Tätigkeit

Offizielle Richtlinien: Für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie die offiziellen Informationsquellen.

🔗 Offizielle Richtlinien auf IHK/Bundesministerium einsehen

Praxis-Hinweis für die Gründung

Trennen Sie private und geschäftliche Ausgaben von Anfang an sauber. Vergleichen Sie Konten und Tools nach Gebühren, Funktionen, Buchhaltung und Support statt nach Werbeversprechen.

🔒 Prüfen Sie zusätzlich, ob für Ihre Tätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung oder ein spezieller Nachweis erforderlich ist.

Häufige Fragen

Welche Erlaubnis brauche ich für Honorar-Finanzanlagenberater?

Vor dem Start benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis und je nach Beruf zusätzliche Sachkunde- oder Zuverlässigkeitsnachweise.

Muss ich zuerst zur IHK oder zum Gewerbeamt?

In der Praxis sollten Sie die Erlaubnis- und Nachweispflichten vor der Anmeldung sauber klären.

Welche Unterlagen sind entscheidend?

Ausweis, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug und der berufsbezogene Erlaubnisnachweis sind meist zentral.