Honorar-Finanzanlagenberatung selbstständig machen: Erlaubnis & Unterlagen
Die Seite zeigt für Honorar-Finanzanlagenberater die Erlaubnis, die Nachweise und den richtigen Weg zur Anmeldung.
Erlaubnispflichtiges Gewerbe nach § 34h GewO
Vor der Gewerbeanmeldung benötigen Sie eine Erlaubnis der IHK und einen Sachkundenachweis.
📋 Die vollständige Unterlagen-Checkliste
Haken Sie die Dokumente ab, während Sie diese vorbereiten. So behalten Sie den Überblick:
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📊 Eckdaten auf einen Blick
Verwaltungsgebühren
200€ - 600€
Anmeldung + Erlaubnisverfahren
(Zzgl. Gebühren für Führungszeugnis, Auszüge oder Kammer-Eintragung)
Zuständige Kammer
IHK
Ihre Ansprechpartner vor Ort
Gesetzliche Grundlage
§ 34h GewO
Rechtsrahmen für Ihre Tätigkeit
Offizielle Richtlinien: Für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie die offiziellen Informationsquellen.
🔗 Offizielle Richtlinien auf IHK/Bundesministerium einsehenPraxis-Hinweis für die Gründung
Trennen Sie private und geschäftliche Ausgaben von Anfang an sauber. Vergleichen Sie Konten und Tools nach Gebühren, Funktionen, Buchhaltung und Support statt nach Werbeversprechen.
🔒 Prüfen Sie zusätzlich, ob für Ihre Tätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung oder ein spezieller Nachweis erforderlich ist.
Häufige Fragen
Welche Erlaubnis brauche ich für Honorar-Finanzanlagenberater?
Vor dem Start benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis und je nach Beruf zusätzliche Sachkunde- oder Zuverlässigkeitsnachweise.
Muss ich zuerst zur IHK oder zum Gewerbeamt?
In der Praxis sollten Sie die Erlaubnis- und Nachweispflichten vor der Anmeldung sauber klären.
Welche Unterlagen sind entscheidend?
Ausweis, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug und der berufsbezogene Erlaubnisnachweis sind meist zentral.